Die kurze Antwort
Leider nicht sicher: Wer ein Bild gesehen hat, kann es längst gespeichert, weitergeleitet oder mit einem Bildschirmfoto kopiert haben. Löschen lohnt sich trotzdem, und wurde ein Bild von dir ohne dein Einverständnis veröffentlicht, darfst du verlangen, dass es entfernt wird – bei der Person, die es gepostet hat, und bei der Plattform. Für Nacktbilder, die vor dem 18. Geburtstag entstanden sind, gibt es den kostenlosen Dienst «Take It Down».
Geprüft am 23.10.2026 · aus der Montibit-Lektion «Bilder teilen»
Warum lässt sich ein Bild nicht sicher löschen?
- Ein verschicktes Bild kann jemand speichern, kopieren und weitergeben. Du kannst es nie mehr ganz zurückholen.
- Auch Bilder, die sich angeblich nach ein paar Sekunden selbst löschen, kann jemand vorher mit einem Bildschirmfoto oder einem zweiten Handy festhalten.
- Was einmal öffentlich im Internet ist, kann Jahre später wieder auftauchen. Darum heisst es: Das Netz vergisst nicht.
Ich habe selbst etwas gepostet und bereue es – was tun?
- Das Bild sofort löschen, im Profil, in der Gruppe und im Chat. Je früher, desto weniger Menschen haben es gesehen.
- Die Menschen, denen du es geschickt hast, bitten, es auch zu löschen.
- Einem Erwachsenen erzählen, wenn das Bild peinlich ist oder dir schaden könnte. Das ist nicht schlimm, sondern klug.
- Fürs nächste Mal: zuerst denken, dann senden. Senden ist wie Zahnpasta – zurück in die Tube geht nicht.
Jemand hat ein Bild von mir gepostet – was kann ich tun?
Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild: Er darf mitbestimmen, ob ein Foto von ihm veröffentlicht wird. Bei Kindern und Jugendlichen müssen zusätzlich die Eltern einverstanden sein. Hat jemand ein Bild von dir ohne dein Einverständnis gepostet, darfst du verlangen, dass es gelöscht wird.
- Bildschirmfoto als Beweis machen: das Bild, der Name des Profils und das Datum. Ausnahme: Ist es ein Nacktbild, machst du kein Bildschirmfoto.
- Die Person bitten, das Bild zu löschen.
- Das Bild bei der Plattform melden. Apps wie Instagram, TikTok oder Snapchat haben dafür eine Melde-Funktion.
- Taucht das Bild in der Google-Suche auf und bist du unter 18, kannst du oder deine Eltern bei Google verlangen, dass es dort nicht mehr erscheint. Auf der Webseite selbst bleibt es aber, bis sie es löscht.
- Einen Erwachsenen dazuholen. Hilft alles nichts, kann man das Löschen auch vor Gericht verlangen.
Was tun, wenn ein Nacktbild von mir im Netz ist?
Erzähl es sofort einem Erwachsenen, dem du vertraust, oder der 147. Du bist nicht schuld, und du bekommst Hilfe, nicht Ärger. Schick das Bild niemandem weiter und mach kein Bildschirmfoto davon. Droht jemand damit, das Bild zu verbreiten, ist das Erpressung: nichts zahlen, nichts mehr schicken, zur Polizei.
- Take It Down ist ein kostenloser Dienst für Nackt- oder sexuelle Bilder und Videos, die vor dem 18. Geburtstag entstanden sind.
- Das Bild verlässt dein Gerät nicht: Es wird nur ein digitaler Fingerabdruck berechnet, und nur dieser geht an den Dienst. Damit suchen mitmachende Plattformen das Bild und können es entfernen.
- Man kann völlig anonym bleiben.
- Es wirkt nur bei Plattformen, die mitmachen und nicht verschlüsselt sind – private, verschlüsselte Chats erreicht es nicht.
- Warst du beim Aufnehmen schon 18, hilft der ähnliche, ebenfalls kostenlose Dienst StopNCII.org.
So erklärt es Bipo
3 Lernkarten aus der Lektion «Bilder teilen», genau so, wie sie im Spiel stehen.
Einmal geschickt, nie mehr zurück
Ein verschicktes Bild kann jemand speichern, kopieren und weitergeben. Du kannst es nie mehr ganz zurückholen. Darum zuerst denken, dann senden.
Bipo: Senden ist wie Zahnpasta: Zurück in die Tube geht nicht.
Verschwindet nicht wirklich
Manche Apps versprechen: Das Bild löscht sich gleich selbst. Trotzdem kann es jemand mit einem Bildschirmfoto oder einem zweiten Handy festhalten. Darum gilt: erst denken, dann senden.
Bipo: Weg ist nicht weg. Ein Bildschirmfoto geht schnell.
Nie weiterleiten
Bekommst du ein peinliches oder gemeines Foto von jemand anderem, leitest du es nie weiter. Lösch es und sag es einem Erwachsenen, wenn es jemandem schadet.
Bipo: Die Kette endet bei dir. Das ist stark!
Gut zu wissen
Die beste Löschung ist die, die man nicht braucht: vor dem Posten fragen, ob alle einverstanden sind, und den Grosseltern-Test machen – dürften das meine Grosseltern, meine Lehrerin und ich selbst in zehn Jahren sehen?
MerkeZuerst fragen, dann teilen. Peinliche Bilder von anderen nie weiterleiten. Was verschickt ist, kommt nie mehr ganz zurück.
Wichtige Begriffe
- Recht am eigenen Bild
- Jeder Mensch darf mitbestimmen, ob und wo ein Foto von ihm veröffentlicht wird – auch, ob es wieder gelöscht wird. In der Schweiz schützen es das Zivilgesetzbuch (Persönlichkeitsschutz, Artikel 28) und das Datenschutzgesetz.
- weiterleiten
- Ein Bild an andere schicken. Was weitergeleitet ist, lässt sich kaum mehr zurückholen.
- privat
- Nur für dich oder für wenige Menschen, die du gut kennst – nicht für alle im Internet.
Teste dich
Fragen aus dem Test der Lektion. Tipp auf eine Antwort.
1. Ein Bild «löscht sich nach 10 Sekunden selbst». Ist es dann sicher weg?
Lösung zeigen
Nein, man kann es vorher festhalten – Ein Bildschirmfoto oder ein zweites Handy hält es fest.
2. Du bekommst ein peinliches Foto von einem Kind. Was tust du?
Lösung zeigen
Löschen, Erwachsenen sagen – Die Kette endet bei dir.
3. Was tust du, bevor du ein Foto von jemandem teilst?
Lösung zeigen
Die Person fragen – Sagt jemand Nein, bleibt das Foto bei dir.
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Für Lehrpersonen: passt zum Lehrplan 21
- MI.1.3.d Sicherheitsregeln zu persönlichen Daten in eigenen Beiträgen – Das Kind gibt in eigenen Beiträgen keine persönlichen Daten preis (Name, Adresse, Passwort).
- MI.1.3.g Medienbeiträge unter Beachtung der Rechtslage herstellen – Das Kind macht Beiträge mit eigenen und fremden Inhalten und hält sich an Recht und Sicherheitsregeln.
- MI.1.1.c Folgen medialer Handlungen erkennen – Das Kind erkennt, was Online-Handeln bewirken kann, zum Beispiel bei Freundschaften oder Cybermobbing.
Quellen und Hilfe
- EDÖB (Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter): Umgang mit Fotos (Einwilligung, Löschung)
- Take It Down (NCMEC): Nacktbilder von Minderjährigen aus dem Netz entfernen lassen
- StopNCII.org: Intime Bilder von Erwachsenen entfernen lassen
- Google-Hilfe: Bilder von Minderjährigen aus den Google-Suchergebnissen entfernen
- Fedlex: Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 28 (Schutz der Persönlichkeit)
- Kantonspolizei Solothurn: Sextortion (nicht zahlen, Kontakt abbrechen, Anzeige)
- Pro Juventute: Beratung + Hilfe 147
- Jugend und Medien (Bundesamt für Sozialversicherungen): Cybermobbing (keine Bildschirmfotos von sexuellen Inhalten)
Geprüft am 23.10.2026. Die Erklärung beruht auf der Montibit-Lektion 11-6 «Bilder teilen» und den genannten Quellen. Sie wurde mit KI-Hilfe ausformuliert und vor dem Veröffentlichen geprüft. Herausgeber: Montibit (Textil-Point GmbH) · So entstehen unsere Antworten
Hinweis: Allgemeine Information, keine persönliche, rechtliche oder medizinische Beratung. Im Notfall: Polizei 117 (Schweiz) bzw. 112 (Europa), bei Betrug sofort die eigene Bank. Kinder und Jugendliche finden Hilfe bei der 147 (Schweiz).
