Die kurze Antwort
Es gibt Online-Gruppen, die Kinder und Jugendliche über Games, Memes und Chats ködern und sie dann mit Druck und Drohungen dazu bringen wollen, sich selbst oder anderen wehzutun oder erniedrigende Aufnahmen zu machen. Das ist selten, kommt aber auch in der Schweiz vor. Wichtig ist, dass Ihr Kind weiss: Bei einer solchen Forderung darf es sofort raus und es Ihnen erzählen. Im Ernstfall sichern Sie Beweise und schalten die Kantonspolizei ein.
Geprüft am 22.10.2026 · aus der Montibit-Lektion «Ich habe etwas Schlimmes gesehen»
So geht's
- Ruhig darüber reden, ohne Einzelheiten und ohne Gruppennamen: «Wenn dich online jemand auffordert, dir oder anderen wehzutun oder etwas zu filmen, das du nicht willst: sofort raus, nichts mehr schicken, mir erzählen.»
- Klar sagen: Wer so etwas verlangt, ist kein Freund – egal wie verständnisvoll er vorher war. Und: Du bekommst keinen Ärger, auch wenn du schon mitgemacht hast.
- Interesse zeigen: In welchen Gruppen und auf welchen Servern ist Ihr Kind, wer sind die neuen Online-Freunde? Ohne Vorwürfe nachfragen.
- Nicht selbst mit den Tätern Kontakt aufnehmen. Chatverläufe und Benutzernamen als Bildschirmfoto sichern; Bilder oder Videos nicht herunterladen und nicht weiterleiten.
- Kantonspolizei einschalten, bei akuter Gefahr Notruf 117. Beraten lässt Sie clickandstop.ch (058 433 33 50); Ihr Kind kann sich jederzeit an die 147 wenden.
- Spricht Ihr Kind von Selbstverletzung oder hat es sich verletzt: nicht allein lassen und sofort Hilfe holen – 147, Elternberatung von Pro Juventute (058 261 61 61), Hausarzt, im Notfall 144.
Wie solche Gruppen vorgehen
Der Einstieg wirkt harmlos: ein Game, lustige Memes, ein verständnisvoller «Freund» oder eine mögliche Liebe. Der Kontakt beginnt oft auf bekannten Plattformen wie Instagram oder Snapchat und geht in Gruppenchats weiter. Nach und nach sammeln die Täter persönliche Angaben und Bilder und steigern dann die Forderungen – mit der Drohung, alles zu veröffentlichen.
Mögliche Anzeichen
Keines davon ist ein Beweis – aber ein Grund, nachzufragen:
- plötzlicher, starker Rückzug, auch von engen Freunden
- grosse Angst vor neuen Nachrichten oder davor, dass etwas «veröffentlicht» wird
- hektisches Löschen von Konten oder Chats
- viel Zeit mit einer neuen Online-Bekanntschaft, über die Ihr Kind nicht reden will
- Verletzungen, die Ihr Kind versteckt
- gewaltverherrlichende oder sehr abwertende Sprüche, die neu sind
Zahlen aus der Schweiz
- fedpol bestätigte 2026 erstmals 20 Fälle gewalttätiger Online-Netzwerke in der Schweiz; rund zwei Drittel betreffen Opfer, meist Mädchen von 12 bis 18 Jahren. (Südostschweiz, 23.9.2026 (Angaben von fedpol))
Stand der Zahlen: Oktober 2026. Erfasst sind nur angezeigte, gemeldete oder in der Umfrage genannte Fälle; die Dunkelziffer ist höher.
Gut zu wissen
Auch Jugendliche können in solche Gruppen hineingezogen werden und selbst Druck auf andere ausüben. Dann braucht Ihr Kind ebenfalls Hilfe – und eine klare Haltung von Ihnen: Gewalt ist nie ein Spass.
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Quellen und Hilfe
- Südostschweiz: fedpol bestätigt 20 Fälle (23.9.2026)
- Jugend und Medien (Bundesamt für Sozialversicherungen): Hass und Radikalisierung
- clickandstop.ch: Melde- und Beratungsstelle (anonym, 058 433 33 50)
- Pro Juventute: Beratung + Hilfe 147
- Pro Juventute: Elternberatung (058 261 61 61, rund um die Uhr)
Geprüft am 22.10.2026. Die Erklärung beruht auf der Montibit-Lektion 11-14 «Ich habe etwas Schlimmes gesehen» und den genannten Quellen. Sie wurde mit KI-Hilfe ausformuliert und vor dem Veröffentlichen geprüft. Herausgeber: Montibit (Textil-Point GmbH) · So entstehen unsere Antworten
Hinweis: Allgemeine Information, keine persönliche, rechtliche oder medizinische Beratung. Im Notfall: Polizei 117 (Schweiz) bzw. 112 (Europa), bei Betrug sofort die eigene Bank. Kinder und Jugendliche finden Hilfe bei der 147 (Schweiz).