Die kurze Antwort
Hassrede (englisch «Hate Speech») macht Menschen wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung schlecht. Sichern Sie Beweise mit Bildschirmfotos, melden Sie den Beitrag bei der Plattform und stehen Sie den Betroffenen bei – liken und teilen Sie ihn nicht. Rassistische Hassrede können Sie in der Schweiz zusätzlich bei reportonlineracism.ch melden, einem Angebot der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Bei Drohungen oder Aufrufen zu Gewalt schalten Sie die Polizei ein.
Geprüft am 22.10.2026 · aus der Montibit-Lektion «Hass im Netz und Zivilcourage»
So geht's
- Nicht verbreiten: kein Like, kein Teilen, kein Lach-Emoji – auch nicht aus Empörung. Likes und Teilen machen einen Beitrag für noch mehr Menschen sichtbar.
- Beweise sichern, bevor der Beitrag gelöscht wird: Bildschirmfotos vom Beitrag, vom Profil und vom Benutzernamen, wenn möglich mit Datum und Link.
- Bei der Plattform melden: Fast jede App hat beim Beitrag oder Profil eine Melde-Funktion. Wer selbst angegriffen wird, kann die Person zusätzlich blockieren.
- Rassistische Hassrede zusätzlich bei reportonlineracism.ch melden: Die Meldungen werden ausgewertet, und erfüllt ein Inhalt die Rassismus-Strafnorm, kann daraus eine Strafanzeige werden. Personendaten werden vertraulich behandelt.
- Ruhig dagegenhalten: Ein klarer Satz wie «Das ist nicht okay» oder ein freundlicher Kommentar für die Betroffenen zeigt den Mitlesenden, dass Hass keinen Platz hat. Aggressive Antworten machen es schlimmer.
- Danach aussteigen: Lange Wortgefechte mit Hass-Schreibern müssen Sie nicht führen. Sie dürfen Abstand nehmen und sich schützen.
- Betroffene stärken: privat schreiben, dass Sie zu ihnen halten, und auf Hilfe hinweisen. Trifft der Hass Sie selbst: Sie sind nicht schuld – reden Sie mit jemandem darüber.
- Bei Drohungen, Aufrufen zu Gewalt oder wiederholten Angriffen Anzeige bei der Kantonspolizei erstatten, bei akuter Gefahr Notruf 117. Kinder und Jugendliche finden bei der 147 jederzeit jemanden zum Reden.
Was ist in der Schweiz strafbar?
Nicht jede gemeine oder abwertende Äusserung ist strafbar – und nicht alles, was nicht strafbar ist, ist in Ordnung. Strafbar sein können zum Beispiel:
- öffentliche Aufrufe zu Hass oder Diskriminierung und herabsetzende Äusserungen gegen Menschen wegen ihrer «Rasse», Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung (Art. 261bis Strafgesetzbuch, die Diskriminierungs- oder Rassismus-Strafnorm). Die sexuelle Orientierung ist seit 2020 mitgeschützt.
- üble Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung (Art. 173, 174 und 177 Strafgesetzbuch)
- Drohung (Art. 180 Strafgesetzbuch)
- öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalt (Art. 259 Strafgesetzbuch)
Wo Sie in der Schweiz melden können
- In der App oder auf der Website: über die Melde-Funktion beim Beitrag oder Profil.
- Rassistische Hassrede: reportonlineracism.ch der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR). Meldungen mit antisemitischem oder antimuslimischem Inhalt gehen an spezialisierte Partner, auf Wunsch auch zur Beratung.
- Hass oder Gewalt gegen LGBTIQ-Menschen: Meldung und kostenlose Beratung bei der LGBTIQ-Helpline (lgbtiq-helpline.ch).
- Drohungen und Gewaltaufrufe: Kantonspolizei, bei akuter Gefahr Notruf 117.
- Gegenrede lernen: Das Projekt Stop Hate Speech (stophatespeech.ch) zeigt, wie man wirksam auf Hass reagiert.
Gut zu wissen
«Einfach ignorieren» hilft oft nicht: Wer schweigt, überlässt das Feld den Hetzern. Studien von ETH Zürich und Universität Zürich zeigen, dass Gegenrede mit Mitgefühl für die Betroffenen Hasskommentare verringert. Ein klarer, ruhiger Satz reicht – lange Wortgefechte braucht es nicht.
Selbst ausprobieren
«Hass im Netz und Zivilcourage»
Lektion 5 von 14 aus der Welt «Netz-Bürger»
Mit Bildkarten, Spiel, Mission und kurzem Test. Gratis, ohne Anmeldung, es wird nichts gespeichert. Etwa 15 bis 20 Minuten – Sie bestimmen das Tempo. Die Lektion ist für Kinder gemacht – und auch für Erwachsene ein schneller Weg, das Wichtigste selbst auszuprobieren.
Lektion gratis spielenEntdecken · Spielen · Mission · Test · Anhören
Verwandte Fragen
- Wie kann ich helfen, wenn jemand anderes gemobbt wird?
- Was ist Cybermobbing?
- Gewalttätige Online-Gruppen: Was Eltern wissen sollten
- Wie erkenne ich Fake News?
- Was ist der Algorithmus bei TikTok und Instagram?
Für Lehrpersonen: passt zum Lehrplan 21
- MI.1.1.c Folgen medialer Handlungen erkennen – Das Kind erkennt, was Online-Handeln bewirken kann, zum Beispiel bei Freundschaften oder Cybermobbing.
- MI.1.1.d Regeln und Werte verschiedener Lebenswelten (z. B. Netiquette) – Das Kind kennt Anstandsregeln im Netz und in Spielwelten und hält sich daran.
Quellen und Hilfe
- Jugend und Medien (Bundesamt für Sozialversicherungen): Hass und Radikalisierung
- Eidgenössische Kommission gegen Rassismus: Was verbietet die Diskriminierungsstrafnorm?
- reportonlineracism.ch (EKR): Rassistische Hassrede im Netz melden
- Stop Hate Speech: Wie auf Hate Speech reagieren?
- Stop Hate Speech: «Don't feed the troll» – warum Reaktionen auf Hass im Netz so wichtig sind
Geprüft am 22.10.2026. Die Erklärung beruht auf der Montibit-Lektion 11-13 «Hass im Netz und Zivilcourage» und den genannten Quellen. Sie wurde mit KI-Hilfe ausformuliert und vor dem Veröffentlichen geprüft. Herausgeber: Montibit (Textil-Point GmbH) · So entstehen unsere Antworten
Hinweis: Allgemeine Information, keine persönliche, rechtliche oder medizinische Beratung. Im Notfall: Polizei 117 (Schweiz) bzw. 112 (Europa), bei Betrug sofort die eigene Bank. Kinder und Jugendliche finden Hilfe bei der 147 (Schweiz).