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Cybermobbing in der Klasse thematisieren: So gehen Lehrpersonen vor

  • Für Lehrpersonen
  • Erklärt
  • 4 Minuten lesen

Die kurze Antwort

Gute Prävention verbindet eine klare Haltung mit Übung: Die Klasse erarbeitet Regeln für den Klassenchat, übt in Rollenspielen den Blickwinkel der Betroffenen und lernt, als Zuschauende zu helfen. Im Lehrplan 21 gehört das Thema zu Medien und Informatik; in der Kompetenz MI.1.1 ist Cybermobbing ausdrücklich genannt. Im Ernstfall sprechen Sie zuerst mit dem betroffenen Kind, lassen Beweise sichern und stellen niemanden vor der Klasse bloss. Eltern, Schulleitung und Schulsozialarbeit gehören dazu, bei sexuellen Inhalten oder akuter Gefahr auch die Polizei.

Geprüft am 22.10.2026 · aus der Montibit-Lektion «Cybermobbing»

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So geht's

  1. Haltung klären: Im Team festlegen, dass jede Form von Ausgrenzung angesprochen wird, und ein Standardvorgehen für Mobbingfälle mit einer verantwortlichen Person bereithalten.
  2. Klassenchat-Regeln gemeinsam erarbeiten: Die Klasse formuliert selbst, was im Chat gilt, zum Beispiel Ruhezeiten, keine Fotos ohne Ja, niemanden zum Spass aus der Gruppe werfen. Die Regeln gut sichtbar festhalten.
  3. Rollenspiele und Perspektivenwechsel: Szenen nachspielen, in denen ein Witz kippt, und fragen: «Wie fühlt sich das für die andere Person an?» Gruppendruck, Gruppendynamik und Mitgefühl gehören zur Prävention.
  4. Zuschauende stärken: Mit der Klasse sammeln, was man tun kann – nicht liken, nichts weiterleiten, der betroffenen Person privat beistehen, ruhig «Stopp, das ist Cybermobbing» schreiben, eine erwachsene Person holen. Gegenangriffe vermeiden.
  5. Hilfsangebote bekannt machen: die Schulsozialarbeit, an die man sich auch anonym wenden kann, und die 147 von Pro Juventute für Kinder und Jugendliche.
  6. Im Ernstfall zuerst zuhören: mit dem betroffenen Kind allein sprechen, es ernst nehmen, nicht unter Druck setzen und das weitere Vorgehen mit ihm besprechen.
  7. Beweise sichern lassen: Nachrichten und Bildschirmfotos mit Datum und Benutzernamen, bevor jemand blockiert oder etwas gelöscht wird. Ausnahme: Von sexuellen Bildern oder Videos keine Bildschirmfotos machen und nichts weiterleiten – das kann bei Minderjährigen selbst strafbar sein. Dann direkt die Polizei beiziehen.
  8. Niemanden blossstellen: Mit den Kindern, die verletzt haben, einzeln und ohne Konfrontation sprechen, mit dem Ziel, Verantwortung zu klären und das Verhalten zu ändern. In der Klasse das Thema ohne Schuldzuweisung aufnehmen.
  9. Einbeziehen: Eltern der Beteiligten, Schulleitung und Schulsozialarbeit, bei Bedarf Fachstellen. Ob eine Strafanzeige sinnvoll ist, mit der Schulsozialarbeit oder einer Fachstelle abwägen – ein Strafverfahren kann eine Lage unter Umständen auch verschärfen.

Bezug zum Lehrplan 21

Im Modul Medien und Informatik passt das Thema zu diesen Kompetenzen:

  • MI.1.1 c (2. Zyklus): Folgen medialer und virtueller Handlungen erkennen und benennen – als Beispiel ist Cybermobbing genannt.
  • MI.1.1 e (3. Zyklus): Chancen und Risiken der Mediennutzung benennen und Folgerungen für das eigene Verhalten ziehen – auch hier mit dem Beispiel Cybermobbing.
  • MI.1.4 c (2. Zyklus): mittels Medien kommunizieren und dabei die Sicherheits- und Verhaltensregeln befolgen – das passt zu den Klassenchat-Regeln.

Angebote und Material aus der Schweiz

  • Jugend und Medien (Bundesamt für Sozialversicherungen): Themenseite Cybermobbing mit Vorgehen für Schulen, Hinweisen für Eltern und Unterrichtsmaterial.
  • Schweizerische Kriminalprävention: Themenseite mit möglichen Straftaten und das Merkblatt «Cybermobbing: Alles, was Recht ist» mit Fallbeispielen und Empfehlungen für Jugendliche und Eltern.
  • Pro Juventute: «Medienprofis»-Workshops für die 3. bis 9. Klasse, mit Cybermobbing als wählbarem Vertiefungsthema (kostenpflichtig, mit Vorlaufzeit buchen).
  • Pro Juventute: Initiative gegen Mobbing – begleitet Schulen im 2. und 3. Zyklus rund ein Jahr lang bei Prävention, Früherkennung und Frühintervention.
  • zischtig.ch arbeitet mit Schulklassen und Elterngruppen und in der Ausbildung von Lehrkräften.
  • Fragen Sie bei Ihrer Kantonspolizei nach, ob sie Präventionsbesuche für Schulklassen anbietet.

Gut zu wissen

In der Schweiz gibt es keinen eigenen Straftatbestand «Cybermobbing». Strafbar sein können aber einzelne Handlungen, etwa Beschimpfung, üble Nachrede, Drohung, Nötigung oder Erpressung. Für die Schule wichtiger als das Strafrecht ist meist, dass die Klasse lernt hinzuschauen: Zuschauen heisst mitmachen.

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Verwandte Fragen

Für Lehrpersonen: passt zum Lehrplan 21
  • MI.1.1.c Folgen medialer Handlungen erkennen – Das Kind erkennt, was Online-Handeln bewirken kann, zum Beispiel bei Freundschaften oder Cybermobbing.
  • MI.1.1.e Chancen und Risiken der Mediennutzung – Das Kind kennt Chancen und Gefahren wie Sucht, Schuldenfallen oder Cybermobbing und passt sein Verhalten an.

Quellen und Hilfe

Geprüft am 22.10.2026. Die Erklärung beruht auf der Montibit-Lektion 11-2 «Cybermobbing» und den genannten Quellen. Sie wurde mit KI-Hilfe ausformuliert und vor dem Veröffentlichen geprüft. Herausgeber: Montibit (Textil-Point GmbH) · So entstehen unsere Antworten

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