Die kurze Antwort
Auch Kinder haben ein Recht am eigenen Bild. Solange ein Kind zu klein ist, entscheiden die Eltern in seinem Sinn; sobald es mitreden kann, soll es mitbestimmen. Fachstellen wie Pro Juventute und Kinderschutz Schweiz raten zur Zurückhaltung: Was online ist, verschwindet nie ganz, auch harmlose Bilder können missbraucht oder mit KI verändert werden, und vieles ist Kindern später peinlich. Fragen Sie Ihr Kind vorher, zeigen Sie kein Gesicht und nichts, was Wohnort oder Schule verrät, und schicken Sie Bilder lieber direkt an wenige Menschen, statt sie öffentlich zu posten.
Geprüft am 22.10.2026 · aus der Montibit-Lektion «Bilder teilen»
So geht's
- Vor jedem Foto fragen: «Darf ich das zeigen?» Laut Pro Juventute können das schon Vierjährige beurteilen. Ein Nein gilt.
- Kein Gesicht zeigen: Fotos von hinten, von weitem oder angeschnitten. So bleibt Ihr Kind besser geschützt.
- Nichts verraten, was zum Kind führt: keinen vollen Namen, keine Schule, keinen Sportverein, keinen Wohnort und keinen Schulweg – auch nicht im Hintergrund oder im Text dazu.
- Keine peinlichen oder intimen Bilder: nichts Nacktes, nicht in der Badewanne, nicht bei Wutanfällen, Missgeschicken oder Krankheit.
- Lieber direkt schicken als öffentlich posten: ein Bild an die Grosseltern statt aufs öffentliche Profil. Aber auch in geschlossenen Gruppen ist nicht garantiert, dass ein Bild nicht weitergeschickt wird.
- Sich vor dem Posten zwei Fragen stellen: Würde ich selbst so gezeigt werden wollen? Und: Bringt das Teilen meinem Kind etwas – oder vor allem mir?
- Fotos von anderen Kindern, etwa vom Kindergeburtstag oder Schulfest, nur mit dem Einverständnis von deren Eltern teilen.
- Bei Schule, Verein und Lager nachfragen, wo Fotos erscheinen. Für die Veröffentlichung von Bildern Minderjähriger braucht es laut EDÖB die Zustimmung der Eltern.
- Mit älteren Kindern alte Posts durchgehen und löschen, was sie nicht mehr wollen. Eine Einwilligung lässt sich grundsätzlich jederzeit widerrufen.
Warum Fachstellen zur Vorsicht raten
- Kontrollverlust: Gelöschte Bilder verschwinden im Internet nie ganz.
- Missbrauch: Auch ganz normale Kinderfotos können von Pädokriminellen gesammelt und missbraucht werden.
- KI: Fotos lassen sich verändern, bis hin zu sexualisierten Fälschungen. Solche Fälschungen von Kindern sind in der Schweiz ebenso verboten wie echte Aufnahmen (Art. 197 Strafgesetzbuch).
- Mobbing: Was heute süss ist, finden Jugendliche später oft peinlich – und andere können es gegen sie verwenden.
- Fremde Kontakte: Persönliche Angaben und Bilder können Tätern helfen, Kontakt aufzunehmen (Cybergrooming) oder ein Kind zu erpressen (Sextortion).
- Digitaler Fussabdruck: Ihr Kind hat eine Geschichte im Netz, bevor es selbst zustimmen kann.
Was gilt rechtlich?
Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild, auch Kinder. Für die Veröffentlichung von Bildern Minderjähriger braucht es die Zustimmung der Eltern. Ist ein Kind noch zu klein, um selbst einzuwilligen, entscheiden die Eltern im Sinn des Kindeswohls. Die UN-Kinderrechtskonvention schützt in Artikel 16 die Privatsphäre von Kindern. Eine einmal gegebene Einwilligung kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden.
Gut zu wissen
Ein schöner Moment lässt sich oft auch ohne Kind zeigen: die Sandburg, das Zelt, der Geburtstagskuchen. Und wer vor dem Posten fragt, bringt seinem Kind nebenbei bei, auch andere zu fragen.
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Für Lehrpersonen: passt zum Lehrplan 21
- MI.1.3.d Sicherheitsregeln zu persönlichen Daten in eigenen Beiträgen – Das Kind gibt in eigenen Beiträgen keine persönlichen Daten preis (Name, Adresse, Passwort).
- MI.1.3.g Medienbeiträge unter Beachtung der Rechtslage herstellen – Das Kind macht Beiträge mit eigenen und fremden Inhalten und hält sich an Recht und Sicherheitsregeln.
- MI.1.1.c Folgen medialer Handlungen erkennen – Das Kind erkennt, was Online-Handeln bewirken kann, zum Beispiel bei Freundschaften oder Cybermobbing.
Quellen und Hilfe
- Pro Juventute: Sharenting – Kinderfotos im Netz
- Kinderschutz Schweiz: Sharenting – Kinderbilder im Netz
- EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter): Umgang mit Fotos
- Jugend und Medien (Bundesamt für Sozialversicherungen): Soziale Netzwerke
- Netzwoche: So verschärft KI das Problem von Kinderfotos im Netz (10.3.2026)
Geprüft am 22.10.2026. Die Erklärung beruht auf der Montibit-Lektion 11-6 «Bilder teilen» und den genannten Quellen. Sie wurde mit KI-Hilfe ausformuliert und vor dem Veröffentlichen geprüft. Herausgeber: Montibit (Textil-Point GmbH) · So entstehen unsere Antworten