Die kurze Antwort
Was draussen verboten ist, ist auch online verboten: andere beleidigen oder bedrohen, Lügen über sie verbreiten, fremde Filme, Musik oder Spiele hochladen und weiterverbreiten und fremde Konten öffnen – auch als Spass. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. In der Schweiz gilt für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren das Jugendstrafrecht.
Geprüft am 22.10.2026 · aus der Montibit-Lektion «Bonus: Erlaubt oder verboten? Gesetze im Netz»
Gelten draussen und online dieselben Regeln?
Ja. Gesetze gelten auch mit WLAN. Nur weil man online kein Gesicht sieht und sich hinter einem Profil verstecken kann, ist dort nicht alles erlaubt. Jedes Land hat eigene Gesetze fürs Internet, auch ein eigenes Mindestalter für Apps.
Was ist verboten?
- Beleidigen und beschimpfen: Wer andere online beleidigt, kann bestraft werden, genau wie auf der Strasse.
- Drohen und erpressen: «Wenn du nicht tust, was ich will, passiert etwas Schlimmes» ist verboten.
- Lügen über andere verbreiten: Gerüchte und erfundene Geschichten können jemandem sehr schaden.
- Fremde Sachen kopieren und weitergeben: Filme, Musik und Spiele gehören ihren Machern. Sie ins Netz hochladen oder an viele Leute weiterschicken ist verboten.
- Fremde Konten öffnen: das Passwort von jemand anderem ausprobieren, in sein Konto gehen oder ein falsches Profil in seinem Namen machen – auch als Spass. Ein fremdes Konto ist wie ein fremdes Zimmer.
- Fotos und Videos von anderen ohne ihr Ja verbreiten, besonders peinliche oder Nacktbilder. Nacktbilder von Kindern weiterzuschicken, kann selbst strafbar sein.
Was darf ich ohne Sorgen teilen?
- Was du selbst gemacht hast: deine Zeichnung, dein Lied, dein Foto von einer Landschaft. Es gehört dir.
- Fotos von anderen, wenn sie vorher Ja gesagt haben.
- Freie Bilder und Musik, wenn du ihre Regeln einhältst und die Quelle angibst.
- Deine Meinung – freundlich und ohne andere kleinzumachen.
Können auch Kinder bestraft werden?
Ja. In der Schweiz gilt für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren das Jugendstrafrecht. Dort geht es vor allem um Schutz und Erziehung: Wer etwas Verbotenes getan hat, soll lernen, es nicht wieder zu tun. Das heisst auch: «Ich habe es nur zum Spass gemacht» schützt nicht. Wer unsicher ist, ob etwas erlaubt ist, fragt vorher einen Erwachsenen.
Wer hilft, wenn mir online jemand droht?
Die Polizei hilft auch Kindern – bei Drohungen, Erpressung oder gefährlichen Fremden. Zusammen mit einem Erwachsenen darfst du dort Hilfe holen. Vorher machst du Bildschirmfotos als Beweis, ausser es geht um Nacktbilder. Und wenn du zuerst einfach mit jemandem reden willst: Die 147 von Pro Juventute ist rund um die Uhr da.
So erklärt es Bipo
3 Lernkarten aus der Lektion «Bonus: Erlaubt oder verboten? Gesetze im Netz», genau so, wie sie im Spiel stehen.
Auch im Netz gibt es Gesetze
Was auf der Strasse verboten ist, ist auch im Internet verboten: beleidigen, drohen, stehlen, Lügen über andere verbreiten. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum.
Bipo: Gesetze gelten auch mit WLAN!
Was gehört wem?
Deine eigene Zeichnung gehört dir. Filme, Musik und Spiele gehören ihren Machern. Sie einfach zu kopieren und weiterzugeben ist verboten.
Bipo: Selbst gemacht darf ich teilen!
Fremde Konten sind tabu
Das Passwort von jemand anderem ausprobieren, in sein Konto gehen oder ein falsches Profil von ihm machen ist verboten, auch als Spass.
Bipo: Ein fremdes Konto ist wie ein fremdes Zimmer.
Gut zu wissen
Gesetze sind nicht nur Verbote: Sie schützen auch dich. Darum kann dir die Polizei helfen, wenn dich online jemand bedroht oder erpresst.
MerkeWas draussen verboten ist, ist auch online verboten: beleidigen, drohen, fremde Sachen kopieren und fremde Konten öffnen.
Wichtige Begriffe
- Gesetze
- Regeln für alle, die das Zusammenleben schützen. Wer sie bricht, kann bestraft werden – online wie draussen.
- kopieren
- Etwas vervielfältigen. Fremde Filme, Musik und Spiele hochzuladen oder an viele weiterzugeben, ist verboten – sie gehören ihren Machern.
- Passwort
- Der geheime Schlüssel zu einem Konto. Fremde Passwörter auszuprobieren, ist verboten.
Teste dich
Fragen aus dem Test der Lektion. Tipp auf eine Antwort.
1. Was darfst du ohne Sorgen posten?
Lösung zeigen
Deine eigene Zeichnung – Was du selbst gemacht hast, gehört dir.
2. Ist es erlaubt, das Passwort eines Freundes auszuprobieren?
Lösung zeigen
Nein, auch nicht als Spass – Ein fremdes Konto ist wie ein fremdes Zimmer.
3. Wer kann bei Drohungen im Netz helfen?
Lösung zeigen
Die Polizei – Die Polizei hilft auch Kindern.
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Für Lehrpersonen: passt zum Lehrplan 21
- MI.1.3.g Medienbeiträge unter Beachtung der Rechtslage herstellen – Das Kind macht Beiträge mit eigenen und fremden Inhalten und hält sich an Recht und Sicherheitsregeln.
- MI.1.1.d Regeln und Werte verschiedener Lebenswelten (z. B. Netiquette) – Das Kind kennt Anstandsregeln im Netz und in Spielwelten und hält sich daran.
Quellen und Hilfe
- Kanton Zürich: Jugendstrafrechtspflege (Jugendliche von 10 bis 18 Jahren)
- Schweizerische Kriminalprävention: Cybermobbing (strafbare Handlungen im Netz)
- IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum): Urheberrecht im Internet
- Jugend und Medien (Bundesamt für Sozialversicherungen): Cybermobbing
- Pro Juventute: Beratung + Hilfe 147
Geprüft am 22.10.2026. Die Erklärung beruht auf der Montibit-Lektion 11-12 «Bonus: Erlaubt oder verboten? Gesetze im Netz» und den genannten Quellen. Sie wurde mit KI-Hilfe ausformuliert und vor dem Veröffentlichen geprüft. Herausgeber: Montibit (Textil-Point GmbH) · So entstehen unsere Antworten